Personenschutz

Personenschutz dient der Aufrechterhaltung der körperlichen Unversehrtheit der Schutzperson. Die Gefährdung der jeweiligen Schutzperson bestimmt die Art und Weise der durchzuführenden Maßnahmen. 

Gefährdungsstufen

1. Die Person ist erheblich gefährdet, mit einem Anschlag ist zu rechnen.
2. Die Person ist gefährdet, ein Anschlag ist nicht auszuschließen.
3. Eine Gefährdung der Person ist nicht auszuschließen.

Auch bei Gefährdungsstufe 1 wird meist zur Eigenverantwortung angehalten. Staatlicher Personenschutz für Privatpersonen ist sehr selten.

Schutzperson

Schutzpersonen sind Personen, die zumeist im Licht der Öffentlichkeit stehen und ihrer Gefahrenprognose nach einem Risiko ausgesetzt sind oder Personen, die durch verschiedene Lebensumstände erheblichen Bedrohungen durch andere Personen ausgesetzt sind (Zeugenschutz, Opfer organisierter Kriminalität, Mitglieder krimineller Vereinigungen).

Personal

Personenschützer arbeiten sowohl im privatwirtschaftlichen Sicherheitsdienst sowie im öffentlichen Dienst wie z. B. bei der Polizei. Sie sind zumeist mit Schusswaffen und Kommunikationsmitteln ausgestattet und im Nahkampf ausgebildet. Hochgefährdete Schutzpersonen erhalten Personenschutz von mehreren Personenschützern. Die klassische Taktik eines Schutzes ist das Schutzkreuz, das ist eine Karo-artige Anordnung der Personenschützer um die Schutzperson. Personenschützer arbeiten häufig in ziviler Kleidung. Sie bewegen sich meist auf Tuchfühlung mit der Schutzperson. Sind mehrere Personenschützer tätig, sind sie auch im persönlichen Umfeld der Schutzperson tätig. Die Hauptaufgabe ist das rechtzeitige Erkennen und Verhindern von Gefahren für die Schutzperson. Dabei achtet man besonders auf auffälliges Verhalten von Personen, ungewöhnliches Äußeres, sowie markante Gegenstände und Abläufe.

Fahr- und Shuttleservice

Für den Transport der Schutzperson werden gepanzerte (sondergeschützte) Fahrzeuge eingesetzt, die nach heutigem Stand der Technik rein äußerlich kaum von normalen Kraftfahrzeugen unterschieden werden können.

Personenschutz für Bayern und Sachsen

Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung in ganz Bayern und Sachsen an, dazu zählt z.B. der Personenschutz Regensburg oder der Personenschutz München.